- Der verpackung muss restentleert sein, d.h. tropffrei, rieselfrei, spachtelrein.
- Der verpackung muss sorgfältig und fest verschlossen sein. Kennzeichnungstafeln müssen ord-nungsgemäß montiert sein. Alle Original- Verschlüsse und Auflauf- Armaturen müssen vollständig verschlossen und funktionsfähig sein.
- Der verpackung muss ordnungs-gemäß etikettiert sein; die Original-Etikettierung muss Angaben zum letzten Füllgut enthalten
- Palette und Metall rahmen fon IBC ´s müssen wiedereinsetzbar und dürfen nicht deformiert oder gebrochen sein
- Verpackungen mit toxischen Restinhaltsstoffen werden ausschließlich nach vorhergehender Dekontamination bzw. Neutralisation akzeptiert. Ein dekontaminierter verpackung ist als solcher zu kennzeichnen (Etikett). In Fällen, in denen der verpackung hochgradig reizende oder stark riechende Füllgüter enthielt, kann vom Abgeber die Dekontamination des verpackungen verlangt werden. Der Dekontaminationsnachweis ist zusammen mit dem verpackung vorzulegen.
- Die Einhaltung der obigen Rücknahmebedingungen und der Grad der Rekonditionierfähigkeit werden nach Prüfung im unserer Werk festgesellt. Diese Einstufung ist bindend.
- Verpackungen die nicht den vorgenannten Annahmebedingungen entsprechen, werden auf Kosten des Abgebers an diesen zurückgegeben oder entsorgt
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